Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1993 - 7 B 2616/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,32779
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1993 - 7 B 2616/93 (https://dejure.org/1993,32779)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.1993 - 7 B 2616/93 (https://dejure.org/1993,32779)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 1993 - 7 B 2616/93 (https://dejure.org/1993,32779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,32779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Man wird auch davon ausgehen können, daß die landesrechtlichen Abstandsflächenregelungen auch der Gewährleistung eines ausreichenden Sozialabstandes zum Schutz des Wohnfriedens vor Beengung und Einsicht dienen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 29.11.1993 - 7 B 2616/93. -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 7 B 974/98

    Sendemasten für Mobilfunk: Welche Abstandsflächen sind einzuhalten?

    vgl.: OVG NW, Beschluß vom 29. November 1993 - 7 B 2616/93 - Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 - Beschluß vom 1. August 1994 - 7 B 1626/94 - und Beschluß vom 28. August 1995 - 7 B 2117/95 -.
  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 9 L 1169/13

    Nachbargrenze; Abstandsfläche; zugekehrt.

    vgl. Boeddinghaus, in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Stand: Juli 2013, § 6 Rn. 3; zu dem Aspekt des Brandschutzes in § 6 BauO NRW vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 29. November 1993 - 7 B 2616/93 -, juris, Rn. 4.
  • VG Köln, 14.08.2013 - 23 K 5890/12

    Wahrung der Abstandsflächen bei der Errichtung eines Doppelhauses i.S.d. § 22

    § 6 BauO NRW legt fest, in welchen Fällen aus der Sicht des Gesetzgebers die insoweit geschützten Belange des Brandschutzes, der Sicherung einer ausreichenden Beleuchtung und Belüftung der Grundstücke und der Gewährleistung eines ausreichenden Sozialabstandes zum Zwecke der Wahrung des Wohnfriedens ausreichend und in einem für die benachbarten Grundstücke zumutbaren Umfang gewahrt werden, OVG NRW, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 2616/93 -.
  • VG Aachen, 15.11.2005 - 3 L 692/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die einem Dritten

    Diese Regelungen beschreiben, in welchen Fällen aus der Sicht des Gesetzgebers die in § 6 BauO NRW geschützten Belange des Brandschutzes, der Sicherung einer ausreichenden Beleuchtung und Belüftung der Grundstücke und der Gewährleistung eines ausreichenden Sozialabstandes zum Zwecke der Wahrung des Wohnfriedens ausreichend und in einem für die benachbarten Grundstücke zumutbaren Umfang gewahrt werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. November 1993 - 7 B 2616/93 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE294003101.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht